Prüfungen von Abwasseraufbereitungsanlagen für mineralölhaltige Abwässer

Die TÜ-Service Anlagentechnik ist als Sachverständige Stelle (SVST) für den „Prüfbereich der nach der IndV von der Genehmigungspflicht befreiten Abwassereinleitung nach Anhang 49 AbwV aus Abwasserbehandlungsanlagen nach § 38 BWG zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigem Abwasser“ durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin zugelassen.

Ziele

  • Einhaltung der gesetzlichen Forderungen an Abwasseraufbereitungsanlagen
  • Verminderung des Risikos von Umweltschäden
  • Feststellung vorhandener Gefährdungen
  • Feststellung des Umfanges von eventuellen Sanierungsumfängen

Die Prüfer der SVST prüfen Leichtflüssigkeitsabscheider als Abwasserbehandlungs­anlagen für mineralölhaltige Abwässer gemäß den Vorgaben der DIN 1999-100 inklusive der vorgeschalteten Entwässerungssysteme, die nach DIN EN 1610 geprüft werden.
Es werden die Generalinspektionen und Dichtheitsprüfungen an Abscheideranlagen und die Dichtheitsprüfungen an den vorgeschalteten Entwässerungsanlagen durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Unsere Prüfer verfügen über die notwendigen technischen Voraussetzungen und das know-how, diese Prüfungen durchzuführen.

Die Zulassung ist auch im Land Brandenburg und anderen Bundesländern anerkannt.
Nutzen Sie unsere Kompetenz für den sicheren Umgang mit mineralölbelasteten Abwässern!

Abkürzungen: 

IndV Indirekteinleiter-Verordnung
AbwV Abwasser-Verordnung
BWG Berliner Wassergesetz

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Prüfern auf:

Peter Kanthak: info@aropak.de 
Andreas Wickenkamp: mail@ohv-abfall.de 
Birgit Lerahn: Birgit.Lerahn@t-online.de 
Klaus Wiemann: wiemann@ww-kanalcontrol.de
Markus Jähnke: abscheiderdienstleistung@web.de