Der unsachgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann zu nachhaltigen Umweltschäden führen. Umfangreiche gesetzliche Vorschriften und technische Regeln sollen diesen Gefahren entgegenwirken. Daraus ergeben sich eine Reihe von Erfordernissen für die Errichtung derartiger Anlagen durch Fachbetriebe nach § 62 Anlagenverordnung (AwSV).
Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind fachbetriebspflichtig, denn diese Betriebe verfügen über das entsprechend qualifizierte Personal. Streben auch Sie deshalb für Ihr Serviceunternehmen eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 Anlagenverordnung (AwSV) an.