Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV (ehemals VAwS)

Ihre Ziele

  • Einhaltung der gesetzlichen Forderungen
  • Feststellung vorhandener Gefährdungen
  • Verminderung des Risikos von Umweltschäden

Der unsachgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann zu nachhaltigen Umweltschäden führen. Umfangreiche gesetzliche Vorschriften und technische Regeln sollen diesen Gefahren entgegenwirken. Daraus ergeben sich eine Reihe von Erfordernissen für die Errichtung derartiger Anlagen durch Fachbetriebe nach § 62 Anlagenverordnung (AwSV).

Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind fachbetriebspflichtig, denn diese Betriebe verfügen über das entsprechend qualifizierte Personal. Streben auch Sie deshalb für Ihr Serviceunternehmen eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 Anlagenverordnung (AwSV) an.

Aber auch die Betreiber haben neben der Pflicht zur Anzeige der Anlagen noch weitere Obliegenheiten zu erfüllen. So wird mit der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (AwSV) unter anderem die Überprüfung von Lageranlagen durch Sachverständige gesetzlich gefordert. 

Zu Prüfpflichten und Prüfterminen Ihrer Anlage geben wir Ihnen gern Auskunft.

Nutzen Sie unsere Kompetenz für einen sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen!

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