Ob in Industriebetrieben oder in der Gebäudewirtschaft –
viele technische Anlagen arbeiten mit Druck.
Anerkannte ZÜS-Sachverständige der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG führen für Sie Prüfungen gemäß §15 und §16 BetrSichV an Ihren Druckbehältern durch. Grundlage der Prüfungen ist für einfache Druckbehälter die Druckgeräte-Richtlinie 2014/29/EU und für sonstige die Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU. Außerdem führen wir Erlaubnisanträge für Füllanlagen gemäß §18 BetrSichV aus.