Druckbehälterprüfungen

Ihre Ziele

  • Risiken beherrschen, minimieren, vermeiden
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
  • Hohes Ansehen durch hohe Sicherheit

Ob in Industriebetrieben oder in der Gebäudewirtschaft – 
viele technische Anlagen arbeiten mit Druck. 

Anerkannte ZÜS-Sachverständige der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG führen für Sie Prüfungen gemäß §15 und §16 BetrSichV an Ihren Druckbehältern durch. Grundlage der Prüfungen ist für einfache Druckbehälter die Druckgeräte-Richtlinie 2014/29/EU und für sonstige die Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU. Außerdem führen wir Erlaubnisanträge für Füllanlagen gemäß §18 BetrSichV aus.

 

Mögliche Prüfleistungen

  • Inbetriebnahmeprüfungen (PvI)
  • Wiederkehrende Prüfungen (WP) mit
    – Inneren Prüfungen (5-jährlich)
    – Festigkeitsprüfungen (10-jährlich) und
    – Äußeren Prüfungen gemäß Abschnitt 4 BetrSichV
  • Ultraschall-Wanddickemessungen an Behältern und Rohrleitungen
  • Oberflächenrissprüfungen (PT-Verfahren)

Nutzen Sie unsere Kompetenz auch als Komplett-Service!

Organisation von Dienstleistungen für den fachkundigen Umgang mit Druckbehältern

Alle ZÜS-Prüfungen werden von anerkannten Sachverständigen der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG durchgeführt.

Ihre Vorteile