Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften

In fast allen Betrieben werden Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel eingesetzt, die einer regelmäßigen Prüfung bedürfen. Gesetzliche Grundlage dieser Prüfungen sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden.

Ziel dieser Prüfungen ist die Gewährleistung der Sicherheit aller Mitarbeiter des Unternehmens und die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit vorhandener Sachwerte. Verantwortlich für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung dieser Prüfungen ist der Unternehmer selbst.

Durch die Beauftragung unserer erfahrenen Sachverständigen übertragen Sie einen Teil Ihrer Unternehmerverantwortung auf uns. Somit sind Sie rechtlich auf diesem Gebiet gegenüber den entsprechenden Behörden, Ämtern und den Berufsgenossenschaften abgesichert.

Unsere Gesellschaft bietet Ihnen eine Vielzahl dieser Prüfungen bzw. Abnahmen an. Sie haben dadurch spürbare Vorteile. Wir prüfen Ihre Anlagen dann, wenn die vorgeschriebene Prüffrist erreicht ist.

Die Prüftermine koordinieren wir so, dass Ihnen unnötige Stillstandzeiten erspart bleiben. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil ist unsere ständige Verfügbarkeit. Unsere Gesellschaft ist unabhängig und neutral.

Ihre Vorteile

Unsere Kompetenz für die Sicherheit Ihrer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel!

Überprüfung folgender Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel durch unsere Sachverständigen

  • Hebebühnen und Bauaufzüge
  • Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (Rolltore)
  • Flurförderzeuge (Gabelstapler etc.) und Erdbaumaschinen (Radlager, Bagger etc.)
  • Regale und Regalbediengeräte
  • Krane und Lastaufnahmemittel
  • Winden, Hub- und Zuggeräte

> Selbstverständlich können Sie diese Leistungen Ihrem Bedarf entsprechend auch einzeln in Anspruch nehmen.