In fast allen Betrieben werden Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel eingesetzt, die einer regelmäßigen Prüfung bedürfen. Gesetzliche Grundlage dieser Prüfungen sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden.
Ziel dieser Prüfungen ist die Gewährleistung der Sicherheit aller Mitarbeiter des Unternehmens und die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit vorhandener Sachwerte. Verantwortlich für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung dieser Prüfungen ist der Unternehmer selbst.