Prüfung von Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
Ihre Ziele
- Einhaltung der gesetzlichen Forderungen
- Feststellung vorhandener Gefährdungen
- Verminderung des Risikos von Umweltschäden
Der unsachgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kann zu nachhaltigen Umweltschäden führen. Umfangreiche gesetzliche Vorschriften und technische Regeln sollen diesen Gefahren entgegenwirken. Daraus ergeben sich eine Reihe von Erfordernissen für die Errichtung derartiger Anlagen durch Fachbetriebe gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind fachbetriebspflichtig, denn diese Betriebe verfügen über das entsprechend qualifizierte Personal. Streben auch Sie deshalb für Ihr Serviceunternehmen eine Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß WHG an.
Aber auch die Betreiber haben neben der Pflicht zur Anzeige der Anlagen noch weitere Obliegenheiten zu erfüllen. So wird mit der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) unter anderem die Überprüfung von Lageranlagen durch Sachverständige gesetzlich gefordert.
Zu Prüfpflichten und Prüfterminen Ihrer Anlage geben wir Ihnen gern Auskunft.
In Brandenburg und Berlin gilt diese Regelung für
- alle unterirdischen Heizöltanks
- oberirdische Heizöltanks mit mehr als 1.000 l Gesamtvolumen
- Altöltanks mit mehr als 100 l Volumen; in Berlin 200 l Volumen
- diese Prüfung gilt auch für Altanlagen
Nutzen Sie unsere Kompetenz für einen sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen!
Unsere Dienstleistungen für den sicheren Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Dienstleistungen für Fachbetriebe nach VAwS
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Unsere Referenzen
- anerkannte Sachverständigen-Organisation nach VAwS (MGUV – BB – VAwS 201005/1.3)
- Prüfung von mehr als 10.000 Heizölanlagen, Wasserschadstofflagern und Dieseltankstellen usw. (z.B. LFA, HBV)
- Zertifizierung und Überwachung von mehr als 200 Fachbetrieben






