Zertifizierung von Demontagebetrieben für Altfahrzeuge
Ihre Ziele
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
- Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Altfahrzeugentsorgung
- Hohes Ansehen in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Behörden

Mit Inkrafttreten der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) am 21.06.2002 werden sehr hohe Anforderungen an die umweltverträgliche, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altfahrzeugen gestellt, in deren Folge die Fahrzeuge gemeinwohlverträglich beseitigt werden.
Betriebe, die im Bereich der Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen tätig sind, stehen in der Pflicht zur Überprüfung nach der Altfahrzeug-Verordnung. Ohne die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen dürfen Altfahrzeuge weder angenommen, vorbehandelt, trockengelegt oder demontiert werden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Annahme- und Rücknahmestellen, Demontagebetrieben und Schredderanlagen. Die Anforderungen an die jeweiligen Verwerter von Altfahrzeugen sind genauestens definiert und unterliegen einer strengen Nachweiskontrolle. Wir stehen Ihnen bei Fragen der elektronischen Nachweisführung genauso zur Seite wie zu Fragen der Führung von Registern.
Mit unseren Partnern, den nach § 36 Gewerbeordnung anerkannten Sachverständigen, begleiten wir Sie gern bei der Zertifizierung gemäß Altfahrzeug-Verordnung. Unsere Sachverständigen garantieren Ihnen ein hohes Beratungsniveau zu den gesetzlichen Anforderungen der Annahme, Lagerung, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen. Bei der Bearbeitung behördlicher Anfragen und Auflagen sind Ihnen unsere Sachverständigen gern behilflich.
Unsere Kompetenz – für eine umweltgerechte Verwertung von Altfahrzeugen!
Dienstleistungen Fachbetriebe nach Altfahrzeug-Verordnung
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