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Technische Gebäudesicherheit für Aufzugs- / Förderanlagen und Hebezeuge 

 

Ihre Ziele

 

Technische Einrichtungen in Gebäuden müssen regelmäßig und professionell überprüft werden. Neue Anlagen dürfen ihren Betrieb erst nach einem gründlichen Check aufnehmen, so schreiben es die Sonderbauvorschriften der Bundesländer und die Betriebssicherheitsverordnung vor.

 

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Es sind alle Komponenten Ihrer Aufzugsanlage wie Triebwerksraum, Antrieb, Steuerung, Sicherheitselemente, Schachttüren, Fahrschacht und Kabine zu bewerten. Der Pflegezustand Ihrer Aufzugsanlage wird ermittelt und beurteilt. Zu prüfen sind Fahrtreppen, Personen-, Lasten- und Güteraufzüge.

 

Anerkannte Sachverständige der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG führen Gefährdungsbeurteilungen und Prüffristenermittlungen auf Grundlage von § 3 BetrSichV an überwachungsbedürftigen Aufzügen durch. Sie bieten Ihnen Prüfungen vor Inbetriebnahme ebenso wie die wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung an. Sie werden über Umfang und Fristen von eventuellen Nachrüstmaßnahmen informiert.

 

Auf der Grundlage der von den unabhängigen und erfahrenen Sachverständigen erstellten Prüfprotokollen, kann der objektive Ist-Zustand Ihrer Aufzugsanlage ermittelt werden. Diese Einschätzung bietet Ihnen die Grundlage für Ihren Handlungsbedarf. So können Sie Reparatur-, Umbau- und Modernisierungsvorhaben genauestens kalkulieren. Das schafft Ihnen Handlungssicherheit und spart Zeit, um sich besser auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren.

 

Unsere Kompetenz - für Ihre Sicherheit und hohe Anlagenverfügbarkeit!

 

Organisation von Dienstleistungen für den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugs- und Förderanlagen

Alle ZÜS-Prüfungen werden von anerkannten Sachverständigen der TÜV NORD Systems GmbH & Co.KG durchgeführt.

  • Erst- und Wiederholungsprüfungen für Fahrtreppen, Personen-, Lasten- und Güteraufzüge
  • Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach Änderung gemäß §§ 10, 14 BetrSichV
  • Prüfungen an Hydraulikaufzügen nach WHG
  • Erstellung von Prüfprotokollen mit einer Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse
  • Objektive Aussagen über den Ist-Zustand Ihrer Aufzugsanlage
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Prüffristenermittlung
  • Ausbildung von Personen als Aufzugswärter nach § 12 BetrSichV

 

Ihr Nutzen

 

 


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